Lizenzvertrag mit dem Endnutzer des Programms "The Bat! v11"

Dieses Dokument stellt den Lizenzvertrag (in Folge "Lizenz" genannt) dar, der zwischen dem Nutzer (natürliche Person oder juristische Person) (im Folgenden: der Nutzer) und Ritlabs SRL (im Folgenden: der Lizenzgeber) geschlossen wird um dem Nutzer das Recht zur Nutzung der Version 11 des The Bat! Programms (im Folgenden: das Programm) einzuräumen.

Einrichtung und Nutzung

Mit Beginn der Installation oder der Nutzung des Programms stimmt der Nutzer den hier aufgeführten Lizenzbestimmungen zu. Der Nutzer darf das Programm nicht nutzen, wenn er den Vertragsbedingungen nicht zustimmt. Ist der Nutzer nicht einverstanden, muß er sofort die Installation abbrechen bzw. die Nutzung des Programms beenden und heruntergeladene Daten löschen.

Unregistrierte Kopien des Programms dürfen nur zur Probezwecken installiert und bis zur Dauer von 30 Tagen genutzt werden. Dieser Zeitraum wird Probephase genannt. Während der 30-tägigen Probephase muß der Nutzer entweder das Programm registrieren lassen oder die Nutzung beenden. Während der Probephase entscheidet der Nutzer eigenverantwortlich darüber, ob die Anwendung des Programms seinen Zwecken dienlich und hierfür geeignet ist.

Die Anmeldung für die Nutzung des Programms nach der 30-tägigen Probephase und Zahlung der Lizenzgebühr berechtigt den Nutzer zu Folgendem: Nutzung der Eigenschaften/Features des Programms, die nur angemeldeten Nutzern vorbehalten sind; Nutzung kleinerer Updates der Version 11 des Programms, die von dem Lizenzgeber freigegeben werden.

Gemäß dieser Lizenz wird dem Nutzer konkret das nicht ausschließliche Recht eingeräumt, das Programm zu installieren, die Eigenschaften/Features zu nutzen und Zugriff auf eine Kopie zu nehmen, die er hochfahren und nutzen darf. Der Nutzer darf auf die Kopie des Programms, abhängig von der Art der erworbenen Lizenz, (Einzel-oder Multi-user, Home oder Professional Edition), die auf dem Computer oder einem Workstation-Terminal installiert wird, zugreifen. Dem Nutzer ist es gestattet, das Programm auf unterschiedlicher Hardware (z.B. PC und Notebook) zu installieren, jedoch ist eine gleichzeitige Nutzung untersagt, sowie jede Nutzung durch einen Dritten, soweit nicht eine Multi-User-Lizenz erworben wurde.

Nach Bezahlung und Anmeldung erhält der Nutzer einen Registrierungsschlüssel, der den Nutzernamen/Businessnamen des Nutzers darstellt. Ihm wird damit das nicht ausschließliche Recht eingeräumt, das Programm in der dann aktuellen Version zu nutzen. Dieses Recht kann nicht zurückgegeben, nicht umgemeldet, nicht unterlizenziert oder an einen Dritten (natürliche oder juristische Person) abgetreten/übertragen werden.

Um das Programm nach der 30-tägigen Probephase weiter nutzen zu können, muss der Nutzer das Programm mit dem erhaltenen Registrierungsschlüssel registrieren.

In dem Fall, dass die natürliche oder juristische Person ihren Namen oder ihre Rechtsform ändert, ersetzt der Lizenzgeber den Registrierungsschlüssel nicht. Möchte der Nutzer seiner Registrierungsdaten oder den Registrierungsschlüssel ändern, muss von ihm eine kostenpflichtige Neuregistrierung erfolgen.

Nutzungsbeschränkung

Das Programm, bzw. das eingeräumte Nutzungsrecht darf nicht vertrieben, verliehen, vermietet, unterlizensiert, abgetreten oder verkauft werden.

Der Nutzer hat kein Recht das Programm zu kopieren, nachzuahmen, zu clonen, zu dekompilieren, zu modifizieren, zu entschlüsseln, zu zerlegen oder anderweitig das Programm oder seine Einzelteile rückzuentwickeln. Er darf auch nicht in seine Gestaltung, seine Ausführung oder sein Erscheinungsbild eingreifen.

Der Nutzer darf eine einzige „Sicherungskopie“ des Programms fertigen unter der Bedingung, dass diese ausschließlich der Archivierung oder als Sicherungskopie dient und nicht an Dritte weitergegeben wird.

Jede Nutzung des Programms, die dem internationalen oder nationalem Recht und den hier festgehaltenen vertraglichen Regelungen widerspricht, ist untersagt.

Verstöße gegen die Lizenzbedingungen werden rechtlich verfolgt, zudem endet das Nutzungsrecht am Programm unverzüglich und ohne Benachrichtigung. Bei Beendigung müssen sämtliche Kopien des Programms vernichtet/unwiederbringlich gelöscht werden.

Recht am geistigen Eigentum

Dieses Programm ist nach dem nationalen Recht und den internationalen Konventionen über Urheberrechte und das persönliche geistige Eigentum geschützt. Alle Rechte liegen bei Ritlabs SRL. Das Programm wird nicht verkauft, sondern nur als geschütztes intellektuelles Gut lizenziert.

Haftungsausschluss / Beschränkte Haftung

Das Programm ist ausgelegt und wird angeboten als eine Software für den allgemeinen Gebrauch. Es ist nicht für die Zwecke spezieller Nutzer gemacht. Dem Nutzer ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass jede Software Fehler enthalten kann und dass der Nutzer selbstständig Back-up-Daten speichern muss. Hiermit erklärt der Nutzer sein ausdrückliches Einverständnis.

Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Verluste, Schäden, Ausgaben jeglicher Art, die der Nutzer durch den Gebrauch oder Missbrauch des Programms erleidet. Dies beinhaltet auch die Verantwortlichkeit für Geschäftsverlust, Betriebsausfallzeiten, Schäden, die dem Nutzer oder einer dritten Partei entstehen durch Mängel, Defekte, Viren, Fehler oder Fehlfunktionen. Es wird weder eine ausdrückliche Garantie noch eine Gewährleistung eingeräumt.

Der Lizenzgeber ist demnach nicht verantwortlich für den mittelbaren, unmittelbaren, konkreten oder zufällig entstandenen Schaden und Folgeschaden, die sich aus oder in Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung oder aus der Nutzung von bzw. Unmöglichkeit der Nutzung dieses Produkts ergeben oder darauf zurückzuführen sind.

Es kann sein, dass ein etwaiges örtlich anzuwendendes Gesetz dem Verbraucher spezielle Verbraucherrechte einräumt, die durch diesen Haftungsausschluss nicht eingeschränkt werden können. In diesem Fall wird die Haftung nur im zulässigen Umfang beschränkt, d.h. es gibt keine Haftungsbeschränkung im Falle, dass dem Lizenzgeber oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Nachweis der Nutzungsberechtigung

Wenn der Nutzer in Übereinstimmung mit dieser Lizenzvereinbarung ein nicht-ausschließliches Recht eingeräumt erhalten hat, dann wird der Lizenztyp, die Seriennummer des Programms und der Nutzername sichtbar, wenn man im Programm die Tastenkombination „Alt+F1“ drückt.

Der Registrierungsschlüssel, den der Nutzer während der Anmeldung zum Programm erhalten hat, belegt das Recht zur Nutzung und sollte daher vom Nutzer gut aufbewahrt werden.

Arten der Lizenzierung

HOME – diese Lizenz ist ausschließlich für die nicht kommerzielle Nutzung vorgesehen. Es handelt sich um eine Einpersonenlizenz und weist eine Anzahl von funktionellen Einschränkungen auf. Solch eine Lizenz kann nicht von einer juristischen Person erworben werden.

PROFESSIONAL – diese Lizenz ist für gewerblichen/kommerziellen und privaten Gebrauch vorgesehen. Dieser Lizenztyp erlaubt es privaten und juristischen Personen, die einen Registrierungsschlüssel mit der Zugangsberechtigung besitzen, die Nutzung einer oder mehrerer Kopien dieses Programms. Die maximale Anzahl von Kopien ist im Registrierungsschlüssel festgelegt. Die vom Nutzer benötigte Anzahl von Kopien ist davon abhängig, wie viele Kopien zur gleichen Zeit benutzt werden sollen. Angenommen es ist notwendig, das Programm auf mehreren Computern zu installieren, aber es wird von dem berechtigten Nutzer zur gleichen Zeit immer nur eine Kopie genutzt, dann ist eine Lizenz für lediglich eine Kopie ausreichend.

In allen anderen Fällen, unabhängig vom Standort, der Anzahl oder Arten der Computer, auf denen das Programm installiert ist, den verschiedenen Betriebssysteme und anderer Faktoren, darf die Gesamtanzahl der gleichzeitig in Benutzung befindlichen Kopien in keinem Fall die Anzahl der Kopien überschreiten, die im Registrierungsschlüssel registriert sind.

Schiedsgerichtsverfahren / Rechtswahl/ Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Moldau. Gerichtsstand ist Chisinau.

Der Lizenzgeber und der Nutzer sind sich einig, dass Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung von The Bat! ausschließlich von dem unten genannten Schiedsgericht zu verhandeln sind. Dies schließt alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung, Verletzung, Übertretung, Schadensersatz oder Beendigung dieser Vereinbarung ein.

Dieser Schiedsverfahren, wenn nicht abweichend durch die Vertragspartner vereinbart, wird am internationalen Commercial Arbitration Court of Chamber of Commerce and Industry of the Republic of Moldova in Chisinau, Republik Moldau (in Folge „Schiedsgericht“ genannt) abgehalten. Dies ist das ausschließliche Forum und Rechtsmittel im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung. Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts ist für den Lizenzgeber und Nutzer bindend und ist ohne Verzögerung vollstreckbar.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts kann jedoch vor dem Zivilgericht der Republik Moldau angefochten werden. Die Anfechtung des Schiedsspruchs hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Die Parteien sind sich einig, dass das UN-Kaufrecht auf diese Lizenzvereinbarung keine Anwendung findet.

Sonstiges

Wenn nicht Abweichendes in dieser Vereinbarung vereinbart, bedarf jede Absprache/Nebenabrede im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung vom Schriftformerfordernis selbst. Vereinbarungen bedürfen immer des postalischen Eingangs bei Ritlabs, SRL - str. Petru Rareș, nr. 36, MD-2005, Chișinău, die Republik Moldau.

Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen im Ganzen oder zum Teil unwirksam sein, sind sich die Vertragspartner einig, dass die unwirksame Regelung durch eine entsprechende Bestimmung ersetzt wird, die der ursprünglichen Absicht der Vertragspartner am nächsten kommt. Die übrigen Lizenzbedingungen bleiben von einer etwaigen Unwirksamkeit einer Regelung unberührt.

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